Seit der Cannabis-Teillegalisierung Anfang 2024 hat sich in Deutschland viel getan – auch im Straßenverkehr.
Doch erst im Oktober 2025 wurden die neuen THC-Grenzwerte und Fahrerlaubnis-Regeln offiziell verabschiedet.
Viele Konsumenten fragen sich jetzt: Darf ich nach dem Konsum von Cannabis wieder Auto fahren?
In diesem Beitrag erklären wir, was sich 2025 geändert hat, wie die neuen Grenzwerte aussehen und was du im Alltag beachten musst.
Hintergrund: Warum eine Neuregelung notwendig war
Bisher galt in Deutschland ein sehr strenger Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum – ein Wert, der oft schon Stunden oder Tage nach dem Konsum überschritten werden konnte, ohne dass jemand tatsächlich berauscht war.
Nach der Teillegalisierung von Cannabis im Rahmen des Cannabisgesetzes (CanG) wurde klar: Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß.
Eine Expertenkommission des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfahl daher eine Anhebung des THC-Grenzwerts, um realistische und rechtssichere Bedingungen zu schaffen.
Die neuen THC-Grenzwerte ab 2025
Seit Oktober 2025 gelten in Deutschland folgende Werte:
| Messgröße | Alter Grenzwert | Neuer Grenzwert (ab 2025) |
|---|---|---|
| THC im Blutserum | 1,0 ng/ml | 3,5 ng/ml |
| THC-COOH (Metabolit) | keine offizielle Grenze | Orientierungswert: 75 ng/ml |
Damit wird klar zwischen akutem Konsum (Rauschwirkung) und Restwerten nach Tagen unterschieden.
Wer also am Vorabend konsumiert hat und am nächsten Tag nüchtern fährt, ist in der Regel nicht mehr strafbar, solange der Wert unter 3,5 ng/ml bleibt.
Was bleibt weiterhin verboten
Trotz liberalerer Grenzwerte bleibt Fahren unter akutem THC-Einfluss natürlich untersagt.
Das bedeutet:
Kein Fahren innerhalb weniger Stunden nach dem Konsum
Kein Fahren, wenn Rauschanzeichen bestehen (z. B. verlangsamte Reaktion, erweiterte Pupillen, Koordinationsprobleme)
Kein Konsum am Steuer oder während der Fahrt
Außerdem gilt: Wer wiederholt mit THC im Blut auffällt, kann weiterhin die Fahrerlaubnis verlieren, auch wenn der Grenzwert nicht deutlich überschritten wurde.
Medizinisches Cannabis & Autofahren
Patienten mit ärztlich verordnetem Cannabis sind von der Neuregelung nicht automatisch ausgenommen.
Sie müssen weiterhin nachweisen, dass sie fahrtauglich sind – ähnlich wie bei anderen Medikamenten mit psychoaktiver Wirkung.
Ein ärztliches Attest und regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind daher dringend empfohlen.
Was passiert bei Verstößen
Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden weiterhin streng geahndet.
Wer mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blut erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
500 € Bußgeld
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte in Flensburg
Bei Wiederholung oder Verdacht auf Drogenmissbrauch kann außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Wie misst die Polizei den THC-Wert?
Die neuen Regelungen gehen mit modernen Schnelltests einher, die seit 2025 bundesweit eingeführt werden.
Diese Tests messen THC direkt über Speichelproben – Bluttests werden nur bei positivem Ergebnis veranlasst.
So soll verhindert werden, dass nüchterne Fahrer mit minimalen Restwerten kriminalisiert werden.
Fazit
Die Neuregelung 2025 bringt endlich mehr Rechtssicherheit und Fairness für Cannabiskonsumenten.
Wer verantwortungsvoll konsumiert, nüchtern fährt und Wartezeiten respektiert, muss künftig keine Führerscheinangst mehr haben.
Gleichzeitig bleibt das Ziel klar: Sicherheit im Straßenverkehr steht an erster Stelle.










