NPSG 2025 cannabinoide legalitaet

NpSG & neue Cannabinoide: Was gilt in Deutschland?

Neue psychoaktive Cannabinoide tauchen regelmäßig unter neuen Namen auf. Für ihre rechtliche Einordnung in Deutschland ist jedoch nicht allein der Produktname entscheidend, sondern vor allem die chemische Struktur des jeweiligen Stoffes.

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst deshalb ganze Stoffgruppen. Dazu gehören unter anderem bestimmte Cannabimimetika und synthetische beziehungsweise semisynthetische Cannabinoide.

Dieser Artikel erklärt, wie das NpSG funktioniert, warum Stoffe wie HHC erfasst wurden und weshalb sich die rechtliche Einordnung neuer THC-Derivate nicht zuverlässig allein anhand von Bezeichnungen wie THCB, THCH oder THCJD bestimmen lässt.

Was ist das NpSG?

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz trat 2016 in Kraft. Ziel ist es, neue psychoaktive Stoffe zu erfassen, bevor für jede einzelne neu auftauchende Verbindung eine eigene gesetzliche Regelung geschaffen werden muss.

Statt ausschließlich einzelne Substanzen namentlich aufzulisten, definiert die Anlage des NpSG verschiedene chemische Stoffgruppen. Erfüllt ein Stoff die jeweilige Strukturdefinition, kann er vom NpSG erfasst sein, auch wenn ein neuer Handelsname verwendet wird.

Zu den erfassten Gruppen gehören unter anderem Cannabimimetika beziehungsweise synthetische Cannabinoide.

Wie funktioniert die Einordnung nach dem NpSG?

Entscheidend ist beim NpSG nicht ausschließlich der Name eines Cannabinoids. Maßgeblich ist, ob dessen chemische Struktur unter eine der gesetzlich definierten Stoffgruppen fällt.

Für Cannabinoide ist insbesondere die Gruppe der Cannabimimetika beziehungsweise synthetischen Cannabinoide relevant. Die gesetzlichen Definitionen beschreiben dabei Kernstrukturen und zulässige chemische Substitutionen.

Das ist auch der Grund, warum Aussagen wie „dieses Cannabinoid ist neu und deshalb legal“ rechtlich nicht zuverlässig sind. Ein neu vermarkteter Stoff kann bereits von einer bestehenden Stoffgruppendefinition erfasst sein.

Welche Änderungen gab es bei Cannabinoiden im NpSG?

Eine besonders wichtige Erweiterung erfolgte 2024. Mit der fünften Verordnung zur Änderung der NpSG-Anlage wurde eine neue Untergruppe für bestimmte von Tetrahydrocannabinol abgeleitete semisynthetische Cannabinoide eingeführt.

Nach der Begründung des Bundesgesundheitsministeriums werden dadurch unter anderem Hexahydrocannabinol (HHC) sowie bestimmte HHC-Derivate wie HHC-AC, HHC-H und HHC-P erfasst.

Die NpSG-Anlage wird zudem regelmäßig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und neu auftretende psychoaktive Stoffe angepasst. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums trat die bislang letzte Änderung der Anlage am 2. Dezember 2025 in Kraft.

Was bedeutet das für HHC, 10-OH-HHC, THCP, THCB und andere neue Cannabinoide?

Bei HHC ist die Situation vergleichsweise klar: Die 2024 eingeführte Stoffgruppendefinition wurde ausdrücklich auch geschaffen, um HHC und bestimmte HHC-Derivate zu erfassen.

Auch die frühere pauschale Einordnung von 10-OH-HHC als vermeintlich „legaler HHC-Nachfolger“ lässt sich heute nicht mehr zuverlässig aufrechterhalten. Die NpSG-Anlage wurde 2025 erneut erweitert; die aktuelle Stoffgruppendefinition für entsprechende Cannabinoidstrukturen berücksichtigt unter anderem auch Hydroxy-Substitutionen. Für die rechtliche Bewertung ist deshalb die konkrete chemische Struktur maßgeblich – nicht die Tatsache, dass ein Stoff unter einem neuen Handelsnamen angeboten wird.

Bei anderen neu vermarkteten Cannabinoiden lässt sich die rechtliche Einordnung ebenfalls nicht zuverlässig allein aus Kürzeln wie THCP, THCB, THCH oder THCJD ableiten. Entscheidend ist die tatsächliche chemische Struktur des jeweiligen Stoffes und ob diese unter eine der Definitionen der NpSG-Anlage fällt.

Deshalb ist es problematisch, aus einem neuen Produktnamen automatisch auf eine „Gesetzeslücke“ oder freie Verkehrsfähigkeit zu schließen.

Gilt das NpSG automatisch auch für THCA?

Das NpSG sollte nicht als allgemeine Rechtsgrundlage für sämtliche Cannabinoide oder Cannabisprodukte verstanden werden. Die rechtliche Einordnung von THCA-Produkten hängt von weiteren gesetzlichen Regelungen und den Eigenschaften des konkreten Produkts ab.

Eine ausführliche Einordnung von THCA finden Sie in unserem Ratgeber THCA in Deutschland legal.

Fazit: Beim NpSG entscheidet die Stoffgruppe, nicht der Produktname

Das NpSG wurde geschaffen, um neue psychoaktive Stoffe über chemisch definierte Stoffgruppen zu erfassen. Dadurch kann auch ein neu benannter Stoff bereits reguliert sein, ohne dass sein Handelsname ausdrücklich im Gesetz steht.

Für semisynthetische Cannabinoide ist insbesondere die Erweiterung der Cannabimimetika relevant. HHC und mehrere HHC-Derivate werden von der 2024 eingeführten Stoffgruppe ausdrücklich erfasst.

Bei anderen neu auftauchenden Cannabinoiden muss dagegen die konkrete chemische Struktur betrachtet werden. Pauschale Aussagen wie „neu = legal“ oder „nicht ausdrücklich genannt = erlaubt“ sind deshalb nicht zuverlässig.

Teilen Sie den Blog:

Verwandte Blogs

Möchten Sie

10% Rabatt

auf Ihren nächsten Einkauf?

"Neukunde2026" für 10% Rabatt auf Ihren nächsten Einkauf

Es ist nichts erforderlich, wir sind einfach nur nett und möchten allen gute Angebote für THCA machen.

Nur einmal pro Kunde einlösbar. Nicht gültig für 25G+-Packungen Blüten oder Haschisch. Nicht mit anderen Rabattcodes kombinierbar.