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Neue Cannabinoide & das NpSG 2025 – Was ist erlaubt?

Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat sich die Rechtslage rund um Cannabinoide deutlich verändert. Doch viele Konsumenten und Hersteller fragen sich: Was gilt eigentlich für neue Stoffe wie HHC, THCP oder THCB?
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bilden dabei die entscheidende Grundlage – und im Jahr 2025 steht eine weitere Anpassung bevor.

Was ist das NpSG?

Das NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) wurde 2016 eingeführt, um neu auftauchende psychoaktive Substanzen – sogenannte Legal Highs – zu erfassen.
Anstatt einzelne Moleküle zu verbieten, verbietet das Gesetz ganze Stoffgruppen, darunter auch viele synthetische Cannabinoide.

Dadurch fällt eine große Zahl an chemischen Verbindungen unter das Gesetz, selbst wenn sie nicht direkt in der Anlage I BtMG aufgeführt sind.
Beispiel: Wird ein neues THC-Derivat entdeckt, das strukturell einer bereits verbotenen Substanz gleicht, gilt es automatisch als illegal.

BtMG vs. NpSG – Wo liegt der Unterschied?

GesetzZweckBeispielhafte Stoffe
BtMGRegelt klassische Betäubungsmittel wie THC, CBD mit > 0,2 % THCTHC, Heroin, Kokain
NpSGErfasst neue psychoaktive Stoffe (Analoga)HHC, THCP, THCB, Delta-10-THC

Was ändert sich 2025?

Mit der Cannabis-Teillegalisierung (CanG) trat Anfang 2024 bereits eine deutliche Neuregelung in Kraft.
Doch im Laufe des Jahres 2025 plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Erweiterung des NpSG, um Lücken zu schließen, die durch neue halbsynthetische Cannabinoide wie THCB oder THCJD entstanden sind.

Die wichtigsten geplanten Änderungen:

  1. Erweiterung der Stoffgruppen – Aufnahme neuer Alkylketten-Varianten (C4–C8-Derivate).

  2. Klarstellung zu isomeren Formen – Δ8, Δ10 und Δ11 sollen künftig ausdrücklich erfasst sein.

  3. Strafverschärfung bei gewerblichem Handel.

  4. Ausnahme für Forschung & Medizin bleibt bestehen.

Diese Anpassung soll laut BMG „die Verbrauchersicherheit erhöhen und den unkontrollierten Markt eindämmen“.

Was bedeutet das für HHC, THCB & Co.?

Aktuell gelten folgende Einschätzungen:

  • HHC: bereits als psychoaktives Cannabinoid vom NpSG erfasst.

  • THCB / THCH / THCJD: sehr wahrscheinlich künftig eingeschlossen.

  • THCA & CBD: bleiben nicht vom NpSG betroffen, solange keine Decarboxylierung zu THC stattfindet.

Wer also THCB- oder HHC-Produkte verkauft oder konsumiert, bewegt sich aktuell in einer rechtlichen Grauzone, die mit dem NpSG-Update 2025 weitgehend verschwinden dürfte.

Fazit

Das NpSG 2025 markiert den nächsten Schritt in der Regulierung neuartiger Cannabinoide.
Während natürliche Stoffe wie THCA oder CBD weiterhin legal bleiben, geraten halbsynthetische Verbindungen zunehmend unter das Gesetz.
Für Verbraucher bedeutet das: nur Produkte mit Laborzertifikat kaufen, Herkunft prüfen und regelmäßig die rechtliche Lage verfolgen.

Hempli.de begleitet diese Entwicklung weiterhin mit aktuellen Analysen und praxisnahen Erklärungen zu allen wichtigen Cannabinoiden.

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